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VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 115-IV-07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 115-IV-07
Von diesen Grundsätzen macht die Rechtsprechung allerdings eine Ausnahme, wenn die Verwaltung durch ihr Verhalten die Einholung effektiven vorläufigen Rechtsschutzes verhindert oder sich über dessen erfolgreiche Inanspruchnahme hinweggesetzt hat (BVerwGE 118, 370 [374 f.]).Der Verfassungsbeschwerde kommt weder eine allgemeine Bedeutung zu, noch drohen dem Beschwerdeführer bei einem Verweis auf das Klageverfahren sonstige unzumutbare Nachteile (vgl. BVerwG NVwZ 2004, 1257; BVerwGE 118, 370 [377]).
- BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07
Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 115-IV-07
Danach besteht die Verpflichtung des Dienstherrn, die Beteiligten von der Auswahlentscheidung zu unterrichten und vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen Zeitraum abzuwarten, der dem unterlegenen Bewerber die Möglichkeit gibt, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 1178; BVerfG NVwZ 2008, 70 f.).Das Subsidiaritätsprinzip gebietet es daher, zunächst den Verwaltungsgerichten die Möglichkeit zu geben, denkbare Folgen von Verfassungsverstößen innerhalb der Systematik des Verwaltungsprozess- und des Beamtenrechts zu behandeln (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 70 f.).
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 115-IV-07
Danach besteht die Verpflichtung des Dienstherrn, die Beteiligten von der Auswahlentscheidung zu unterrichten und vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen Zeitraum abzuwarten, der dem unterlegenen Bewerber die Möglichkeit gibt, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 1178; BVerfG NVwZ 2008, 70 f.). - VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 42-IV-02
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 115-IV-07
2. Sollte sein Begehren dahin zu verstehen sein, dass sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes wendet, stünde seinem Antrag der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2002 - Vf. 42-IV-02 [HS]/Vf. 43-IV-02 [e.A.]).